Wegweiser mit einem Brett mit der Aufschrift Fördergeld

Fördergelder für betriebliche Projekte

Sie haben neue Ideen? 

Ideen, die zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beitragen?

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit Fördergeldern. 
Mit Ihrer Idee und unseren Fördergeldern können Sie für eine gesunde und sichere Arbeit sorgen, mit der Sie die Arbeitswelt von morgen gestalten.

Projekte, welche beispielsweise:

  • die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessern,
  • die betriebliche Arbeitsschutzorganisation oder Gesundheitsarbeit optimieren,
  • die betrieblichen Rahmenbedingungen für eine sichere und gesunde Arbeit verbessern,
  • das Sicherheitsbewusstsein, die Gesundheitskompetenz und die Eigenverantwortung von Führungskräften und Beschäftigten stärken.

Die Projekte müssen:

  • Modellcharakter haben,
  • übertragbar auf andere bei der UVB versicherte Mitgliedsbetriebe sein,
  • alle relevanten betrieblichen Ebenen und Akteure der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einbinden (Vernetzung von Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, Personalentwicklung, Personalvertretung, Führungskräften und Beschäftigten),
  • eine bedeutende qualitative Weiterentwicklung der bisherigen betrieblichen Sicherheit und Gesundheit darstellen,
  • mit angemessenen wirksamen Ressourcen eingesetzt werden und schließlich
  • die tägliche Arbeit sicherer und gesünder gestalten.

Die Finanzierung für betriebliche Projekte erfolgt als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Unser Betrag oder die anteilige Finanzierung darf maximal 70 Prozent des Gesamtaufwandes betragen. 

Das heißt, Sie als Antragsteller tragen mindestens 30 Prozent der Kosten. Alle Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen, es besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Förderung.

  1. Antrag auf Fördergeld anschauen
  2. Beraten lassen: Sprechen Sie die Förderfähigkeit mit der für Ihren Mitgliedsbetrieb zuständigen Aufsichtsperson ab
  3. Antrag ausfüllen und an die UVB senden

Hier finden Sie den Antrag auf Fördergeld.

  • Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen ohnehin verpflichtet ist.
  • Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die als Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers fallen.
  • Reine Verhaltenspräventionsprojekte.
  • Grundlagenforschung, Forschungsvorhaben ohne Anwendungsbezug. Das Ergebnis der Forschung muss praktisch nutzbar sein.

Hier finden Sie unseren Flyer „Fördergelder für betriebliche Projekte“ zum Download.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anfragen.