Projektförderung durch die UVB

Wir unterstützen unsere Kunden durch eine finanzielle Beteiligung an den Projektkosten, wenn diese Projekte zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Bezug auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren führen.
Projekte werden nur dann gefördert, wenn sie
- die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessern.
- die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und Gesundheitsarbeit verbessern.
- die betrieblichen Rahmenbedingungen für eine sichere und gesunde Arbeit verbessern (Verhältnisprävention).
- Sicherheitsbewusstsein, Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung von Führungskräften und Beschäftigten vermitteln und stärken (Verhaltensprävention).
Die Projekte müssen
- Modellcharakter haben,
- übertragbar sein auf viele weitere bei der UVB versicherte Betriebe,
- alle relevanten betrieblichen Ebenen und Akteure der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einbinden (Vernetzung von Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, Personalentwicklung, Personalvertretung, Führungskräften und Beschäftigten),
- eine bedeutende qualitative Weiterentwicklung der bisherigen betrieblichen Sicherheit und Gesundheit darstellen,
- Ressourcen angemessen und wirksam einsetzen,
- einen engen Bezug zur Praxis haben.
Die Förderungswürdigkeit richtet sich nach diesem Kriterienkatalog. Alle Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen, es besteht kein Anspruch auf Projektförderung.
Die Finanzierung erfolgt als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Der Betrag oder die anteilige Finanzierung darf maximal 70 % des Gesamtaufwandes betragen. Das heißt, der Antragsteller hat mindestens 30 % der Projektkosten selbst zu tragen.
Bevor der Antrag gestellt werden kann, müssen Sie die Projektförderfähigkeit mit der zuständigen Aufsichtsperson oder dem/der Präventionsberater/in abstimmen. Hier finden Sie den Projektförderantrag.
Nicht gefördert werden
- Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen ohnehin verpflichtet ist.
- Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die als Dienstaufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers fallen.
- Reine Verhaltenspräventionsprojekte.
- Grundlagenforschung, Forschungsvorhaben ohne Anwendungsbezug. Das Ergebnis der Forschung muss praktisch nutzbar sein.