
Eisenbahnbetrieb
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit dem „Eisenbahnbetrieb“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen des jeweils zuständigen Standortes gerne beratend zur Verfügung.
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) kann angefordert werden:
- DGUV Vorschrift 72 „Eisenbahnen“ (bisher GUV-V D30.1)
- DGUV Information 214-089 „Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb"
- DGUV Information 214-090 “ Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte"
- Fachinformation „Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer“ (bisher GUV-I BGI 5147)
- BahnPraxis B (Zeitschrift zur Förderung der Betriebs- und Arbeitssicherheit bei der Deutschen Bahn AG)
Die UVB bietet Ihnen zu dem Thema das Seminar „Eisenbahnbetrieb“ an.
Gemeinsam mit der BG Bau, der BG ETEM und der VBG ist die UVB regelmäßig auf der InnoTrans (Internationale Leitmesse für Verkehrstechnik) in Berlin vertreten. Dort werden neben verschiedenen Schwerpunktthemen auch aktuelle Entwicklungen zur „Fahrzeugtechnik“ und zum „Eisenbahnbetrieb“ präsentiert. Die nächste InnoTrans findet vom 20. - 23. September 2022 in Berlin statt.
„Lärmschutz im Eisenbahnbetrieb – Gehörschutz für Triebfahrzeugführer“
Mit Einführen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurden die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 dB gesenkt. Infolge dessen musste sich auch der Eisenbahnbetrieb neu mit dem Thema „Lärmbelastung und Gehörschutz“ befassen. Es wurde ein Auswahl- und Einsatzverfahren für Gehörschutz im Eisenbahnbetrieb entwickelt, das Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer vor zu hohen Lärmbelastungen schützt und gleichzeitig das ausreichende Hören von sicherheitsrelevanten Signalen zulässt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 20–21 im UVB.dialog 3/2015.
Allein arbeitende Lokrangierführer – Maßnahmen für den Notfall
Mit Einführen der Funkfernsteuerung können Lokrangierführer (Lrf) allein rangieren und befinden sich häufig außerhalb der Sichtweite anderer Personen. Auch unter diesen Randbedingungen muss sicher erkannt werden, wann ein Notfall vorliegt und der Lrf Erste Hilfe benötigt. Mit mobilen Notrufsystemen kann die Erste Hilfe für die allein arbeitenden Lrf zuverlässig gewährleistet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 3–5 der BahnPraxis B 9/2015.