Eisenbahnbetrieb
Der Eisenbahnbetrieb ist gekennzeichnet durch das Bewegen von Schienenfahrzeugen mit dem Zweck, Personen zu befördern und Güter zu transportieren. Hierzu zählt auch das Rangieren, das heißt das Bewegen von Schienenfahrzeugen mit dem Ziel, Züge zu bilden oder aufzulösen oder die Fahrzeuge für Züge bereitzustellen. Die Beschäftigten (zum Beispiel Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierer) sind bei der Vielzahl von Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt. Jeder Unfall ist einer zu viel. Das Worst-Case Szenario ist ein tödlicher Unfall durch ein bewegtes Schienenfahrzeug. Aber auch leichtere Unfälle, wie zum Beispiel Verletzungen bedingt durch Stolpern, Rutschen, Stürzen, müssen verringert beziehungsweise ganz vermieden werden. Die Gefährdung der Beschäftigten ist durch eine geeignete Arbeitsorganisation, sichere Arbeitsmittel und qualifiziertes Personal möglichst gering zu halten. Die Beratung dazu ist eine Hauptaufgabe der UVB.
Die Eisenbahn der Gegenwart ist ein höchst komplexes System, das im Wesentlichen aus den vier Komponenten Infrastruktur, Fahrzeuge, Betriebspersonale und Betriebsverfahren besteht. Diese einzelnen Komponenten sind jedoch immer als Einheit zu betrachten, um den Bahnbetrieb durchführen zu können. Die Sicherheit für das Gesamtsystem „Eisenbahn“ wird insbesondere durch die Kombination der Kernfaktoren „sicherer Bahnbetrieb“ und „Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten“ geprägt.
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit dem „Eisenbahnbetrieb“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen des jeweils zuständigen Standortes gerne beratend zur Verfügung.
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) kann angefordert werden:
- DGUV Vorschrift 72 „Eisenbahnen“ (bisher GUV-V D30.1)
- DGUV Information 214-089 „Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb"
- DGUV Information 214-090 “ Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte"
- Fachinformation „Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer“ (bisher GUV-I BGI 5147)
- BahnPraxis B (Zeitschrift zur Förderung der Betriebs- und Arbeitssicherheit bei der Deutschen Bahn AG)
Die UVB bietet Ihnen zu dem Thema das Seminar „Eisenbahnbetrieb“ an.
Gemeinsam mit der BG Bau, der BG ETEM und der VBG ist die UVB regelmäßig auf der InnoTrans (Internationale Leitmesse für Verkehrstechnik) in Berlin vertreten. Dort werden neben verschiedenen Schwerpunktthemen auch aktuelle Entwicklungen zur „Fahrzeugtechnik“ und zum „Eisenbahnbetrieb“ präsentiert. Die nächste InnoTrans findet vom 20. - 23. September 2022 in Berlin statt.
„Lärmschutz im Eisenbahnbetrieb – Gehörschutz für Triebfahrzeugführer“
Mit Einführen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurden die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 dB gesenkt. Infolge dessen musste sich auch der Eisenbahnbetrieb neu mit dem Thema „Lärmbelastung und Gehörschutz“ befassen. Es wurde ein Auswahl- und Einsatzverfahren für Gehörschutz im Eisenbahnbetrieb entwickelt, das Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer vor zu hohen Lärmbelastungen schützt und gleichzeitig das ausreichende Hören von sicherheitsrelevanten Signalen zulässt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 20–21 im UVB.dialog 3/2015.
Allein arbeitende Lokrangierführer – Maßnahmen für den Notfall
Mit Einführen der Funkfernsteuerung können Lokrangierführer (Lrf) allein rangieren und befinden sich häufig außerhalb der Sichtweite anderer Personen. Auch unter diesen Randbedingungen muss sicher erkannt werden, wann ein Notfall vorliegt und der Lrf Erste Hilfe benötigt. Mit mobilen Notrufsystemen kann die Erste Hilfe für die allein arbeitenden Lrf zuverlässig gewährleistet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 3–5 der BahnPraxis B 9/2015.