Allgemeine Hinweise

Für Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen ist hinsichtlich des Kostenzuschusses folgendes zu beachten:

Auf eine Bezuschussung besteht kein Rechtsanspruch. Eine erneute Bezuschussung kann frühestens nach Ablauf von drei Jahren erfolgen.

Der Veranstalter muss nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) zur Umsetzung von fahrpraktischen Sicherheitstrainings und - programmen schulen. Eine Auswahl von Trainingsplätzen können Sie dem Internetauftritt des DVR entnehmen.

Der Zuschuss wird höchstens in Höhe der entstandenen Kosten gewährt und nach der Durchführung des Fahrsicherheitstrainings ausgezahlt. 

Für geringfügig oder zeitlich befristet Beschäftigte, Praktikanten oder sonstige diesen gleichzusetzenden Personen, wird der Zuschuss grundsätzlich nicht gewährt.

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