Unsere Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand und seine Stellvertreter und beschließt die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Gefahrtarif und den Haushalt. Sie ist sozusagen als oberstes Selbstverwaltungsorgan das „Parlament“ der UVB.

Allerdings bedürfen einige ihrer Beschlüsse der Genehmigung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde. Bei Änderungen der Satzung ist dies beispielsweise das Bundesamt für Soziale Sicherung, beim Erlass von Unfallverhütungsvorschriften das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Vertreterversammlung besteht seit der Neukonstituierung zur 13. Sozialwahlperiode am 4. September 2023 aus insgesamt 40 Mitgliedern (30 Versicherten- und zehn Arbeitgebervertreter). Die Vertreter der Versicherten wie auch der Arbeitgeber haben insgesamt die gleiche Stimmenanzahl, sodass die eine Seite die andere Seite nicht überstimmen kann.

Holger Conrad (EVG) und Philipp Götte (Deutsche Bahn AG) sind alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung.