Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen
Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Fahrleitungsanlagen ereignen sich verhältnismäßig wenige Unfälle. Leider handelt es sich aber oft um schwere beziehungsweise tödliche Unfälle. Die 15kV-Oberleitungen sind auf der freien Strecke noch überschaubar, im Bahnhofs- und Einspeisebereich entwickeln sie sich zu komplexen Hochspannungsanlagen mit hohem Verwechslungspotential. Häufig wird nachts und mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen oder von Leitern gearbeitet, um Instandhaltungs-, Erweiterungs-, Änderungs- und/oder Errichtungsarbeiten an oder in der Nähe von Fahrleitungen vorzunehmen. Die Arbeiten sind mit einer Vielzahl von Gefahren verbunden. So können neben den Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, Gefahren durch den Bahnbetrieb entstehen oder durch Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen.
Menschen machen Fehler. Aus diesem Grund müssen die Arbeitsorganisation und die Technik sicher sein, damit ein möglicher Fehler nicht tödlich endet. Unfälle sind fast nie auf eine einzelne Ursache zurückzuführen, sondern entstehen aus Kombinationen von nur manchmal erkennbaren und oft unerwarteten Einflüssen im Zusammenspiel von Arbeitsorganisation, Technik und Mensch. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten ist deshalb eine unabdingbare Notwendigkeit.
Das wichtigste Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen ist die Festlegung der Arbeitsgrenzen. Das Arbeitsschutzgesetz und die dazu gehörigen Verordnungen, die Unfallverhütungsvorschriften und auch die DIN EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ fordert die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn jeder Arbeit. Die Ausführenden sind aufgabenbezogen zu unterweisen. Die Einweisungen oder Unterweisungen in diese Örtlichkeiten sind unverzichtbarer Bestandteil der sicheren Organisation - verpflichtend und nachweispflichtig.
Erhöhte Arbeitsverdichtung, Überforderung, Versagensangst, Stress, Zeitdruck und Hektik verbunden mit der Routine des Berufserfahrenen sind keine guten Begleiter bei Arbeiten in der Nähe zur elektrischen Energie. In der Gefährdungsbeurteilung sind deshalb zunehmend auch die psychischen und arbeitsorganisatorischen Gefährdungsfaktoren zu berücksichtigen. Es ist dabei vor allem auf die von außen auf den Menschen einwirkenden Belastungen einzugehen, die auch von der Organisation beeinflusst werden können. Bei der Ermittlung von psychischen Gefährdungen bietet die UVB Unterstützung an und stellt entsprechende Werkzeuge zur Verfügung.
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit dem „Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen des jeweils zuständigen Standortes gerne beratend zur Verfügung.
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) kann angefordert werden:
- DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher GUV-V A3)
- DGUV Information 203-019 "Arbeiten an Fahrleitungsanlagen"
- DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“ (bisher GUV-I 5148)
- DGUV Information 214-072 „Gefährdungs- und Belastungskatalog – Arbeiten im Bereich von Oberleitungsanlagen“ (bisher GUV-I 8783)
- BahnPraxis E (Zeitschrift für Elektrofachkräfte zur Förderung der Betriebs- und Arbeitssicherheit bei der Deutschen Bahn AG)
Aktuell bieten wir leider kein Seminar zu diesem Thema an.