Die UVB ist neuer Partner der Bundeswehrverwaltung

Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem die medizinische Versorgung, die Teilhabe am Arbeitsleben und die finanzielle Entschädigung von aktiven und früheren Soldaten und Soldatinnen, die während des Wehrdienstes eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Die UVB führt m Auftrag der Bundeswehrverwaltung die medizinische und orthopädische Versorgung und die Teilhabe am Arbeitsleben durch.

Die UVB wird im Auftrag der Bundeswehrverwaltung tätig. Die Aufsicht über das SEG obliegt der Bundeswehrverwaltung. Für die Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Beschwerde- und Widerspruchsbearbeitung, Klagen) ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständig.

Alle wichtigen Informationen finden Sie aktuell auf der Informationsseite der Bundeswehr zum Soldatenentschädigungsgesetz.

Information für behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Zentrale Postanschrift Soldatenentschädigung:

Unfallversicherung Bund und Bahn
26392 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 407-4007
E-Mail: SEGnoSpam@uv-bund-bahn.de