Die UVB wird 2025 neuer Partner der Bundeswehrverwaltung
Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Es regelt unter anderem die medizinische Versorgung, die Teilhabe am Arbeitsleben und die finanzielle Entschädigung von aktiven und früheren Soldaten und Soldatinnen, die während des Wehrdienstes eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Ab 2025 wird die UVB im Auftrag der Bundeswehrverwaltung die medizinische und orthopädische Versorgung und die Teilhabe am Arbeitsleben durchführen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie aktuell auf der Informationsseite der Bundeswehr zum Soldatenentschädigungsgesetz.