Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Leitung und Vorgesetzte, ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wahrzunehmen.

Damit jemand als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden kann, muss der- oder diejenige über die sogenannte sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

Diese setzt sich zusammen aus

  • einer beruflichen Qualifikation als Meister/Meisterin, Techniker/Technikerin, Ingenieur/Ingenieurin oder einem Abschluss als Bachelor oder Master der Ingenieurwissenschaften,
  • mindestens zweijähriger Berufserfahrung
  • und dem erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ziel dieses Ausbildungslehrgangs ist die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnis und der Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse und Kompetenzen.

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Ausbildungslehrgang bei der UVB

Mitgliedsbetriebe der UVB können ihre zukünftigen Sifas über die UVB an dem Ausbildungslehrgang teilnehmen lassen, wenn eine der oben beschriebenen beruflichen Qualifikationen und die notwendige Berufserfahrung vorliegen. 

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Einhaltung der Bestellvoraussetzungen im Vorfeld genau überprüfen und ablehnend gegenüber Abweichungen davon stehen.

Die vorgesehene Einsatzzeit im Betrieb nach der Ausbildung muss außerdem mindestens 300 h/Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren betragen.

Die betrieblichen Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • digitales Endgerät muss zur Nutzung im Betrieb, zuhause und in der Bildungsstätte zur Verfügung stehen,
  • freier Internetzugang,
  • Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben,
  • Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans.

Die Kooperationsvereinbarung

Die Einhaltung der zuvor genannten betrieblichen Voraussetzungen lässt sich die UVB von allen Betrieben und Dienststellen durch Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zusichern. Qualifizierung ist nämlich nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Aus diesem Grund behält die UVB es sich vor, sich die Ausbildungskosten vom versicherten Betrieb bzw. der Dienststelle erstatten zu lassen, wenn ein/e Kandidat/in die Ausbildung nicht erfolgreich zu Ende absolviert oder nicht für mindestens fünf Jahre als Sifa zum Einsatz kommt. Die Personalauswahl sollte deshalb äußerst sorgfältig und langfristig geplant vorgenommen werden.

Aufbau und Ablauf des Ausbildungslehrgangs zur Sifa über die UVB

Der Ausbildungslehrgang gliedert sich in drei Ausbildungsstufen.

Die Ausbildungsstufen I (Grundlagen) und II (Vertiefung) werden durch die Lernfelder 1 bis 5 abgedeckt und beim IAG in Dresden durchgeführt.

Die Ausbildungsstufe III (Branchenspezifik) schließt sich als Lernfeld 6 daran an und unterscheidet sich je nach künftigem Einsatzgebiet in die Branchen Bahn und Bund.

Der Ausbildungslehrgang ist erst nach erfolgreichem Abschluss aller drei Ausbildungsstufen beendet.

Die Ausbildungsstufen I und II

Die Ausbildungsstufen I und II bzw. die Lernfelder 1 bis 5 kombinieren internetgestütztes Selbstlernen mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb. Während der Präsenzphasen werden die beim Selbstlernen erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert vertieft. Gegenstand des Praktikums ist die Anwendung des Gelernten in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel, reale Probleme des entsendenden Betriebs zu lösen. Die „Sifa-Lernwelt“ begleitet die die Teilnehmenden als digitale Lernplattform in allen Phasen der Ausbildung und ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit den Lernbegleitenden und den anderen Teilnehmenden. Handlungssituationen unterstützen die schrittweise Einarbeitung in das zukünftige Aufgabengebiet („training on the job“). Lernerfolgskontrollen geben eine Rückmeldung über bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer durchläuft die Ausbildung nach einem festen Terminplan. Dadurch werden der angestrebte gemeinsame Kompetenzerwerb und die Vernetzung der Teilnehmenden erreicht.

Zwischen Beginn und Ende der Lernfelder 1 bis 5 liegen bei den angebotenen Standard-Kursen etwa 85 Kalenderwochen, bei den Schnellläufer-Kursen ca. 60 Kalenderwochen:

  • vier Seminare à 5 Tage in einer Bildungsstätte (SEM)
  • vier Seminare à 3 Tage in einer Bildungsstätte (SEM)
  • ca. 33 Tage begleitete selbstorganisierte Lernzeit (SOL)
  • ca. 37 Tage Praktikum im Betrieb (PRA)
  • sechs Lernerfolgskontrollen (LEK)

Die Elemente sind inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnt und stellen aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Teilnehmenden und an die entsendenden Betriebe. Die Reihenfolge der Ausbildungselemente („Lernfelder“) ist von der Konzeption fest vorgegeben. Ein Wechsel in einen anderen Kurs oder ein Tausch von Lernfeldern ist nahezu ausgeschlossen. Deshalb empfehlen wir, die Ausbildung mit einem praktikablen Zeitmanagement gut zu organisieren.

Im Standard-Kurs wird in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA) davon ausgegangen, dass dem Teilnehmenden mindestens 1 Arbeitstag pro Woche für den Ausbildungslehrgang zur Verfügung gestellt wird. Im Schnellläufer-Kurs intensiviert sich der zeitliche Arbeitseinsatz auf mindestens 2 Arbeitstage pro Woche in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA).

Die Ausbildungsstufe III

Im Bereich Bahn erfolgt dies bis auf weiteres wie bisher in Form eines Präsenzseminares mit abschließender Lernerfolgskontrolle bei der UVB über 5 Tage.

Für den Bereich Bund nehmen die Teilnehmenden am Lernfeld 6 der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand beim IAG teil.

Sie bearbeiten ein für ihren Bereich geeignetes Fachmodul und zwei übergreifende Module in Form eines Web-based-Trainings (WBT) mit anschließenden Quiz und erstellen ein Konzept zur betriebsspezifischen Betreuung. Hierfür sind ebenfalls 5 Tage über einen Zeitraum von ca. 6 Wochen einzuplanen.