Arbeitsstätten und Bauliches

Die geeignete Einrichtung und das sachgerechte Betreiben von Arbeitsstätten tragen maßgeblich dazu bei, Beschäftigte und Dritte in Arbeitsstätten zu schützen und ihre Arbeitsplätze gesundheitsgerecht zu gestalten.

Neben den Schutzvorschriften der Bauordnungen der Länder müssen beim Planen und Bauen von Arbeitsstätten die Verordnungen nach Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt werden. Als wichtigste Vorschrift ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu nennen, aber auch die Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung können weitergehende bauliche Vorgaben beinhalten. Konkretisiert werden die Schutzvorgaben der ArbStättV durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse (Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)).

Gehen Anforderungen in anderen Rechtsvorschriften (insbesondere dem Landesbauordnungsrecht) über die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinaus, gelten diese vorrangig (höheres Schutzzielniveau).