
Hier finden Sie Informationen und Handlungshilfen zum Thema Arbeitsschutz und Prävention in Zeiten der Corona-Pandemie:
Husten, Sprechen, Niesen oder einfach nur Ausatmen – das Coronavirus SARS-CoV-2 wird vor allem über Tröpfchen und feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel, sogenannte Aerosole, übertragen. Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Räumen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird. Regelmäßiger Luftaustausch hilft, die Viruslast zu senken.
Empfehlung der Bundesregierung für infektionsschutzgerechtes Lüften
Die Empfehlung der Bundesregierung für infektionsschutzgerechtes Lüften schafft Handlungssicherheit. Entsprechend § 4 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ist es Ziel, durch fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2-Infektionen möglichst zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten.
Empfehlung der Bundesregierung zu infektionsschutzgerechtem Lüften
Sars-CoV-2: Infektionsschutz und Belüftung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum Thema Infektionsschutz und Belüftung eine Hintergrundseite auf ihrer Homepage eingerichtet.
Hintergrundseite der DGUV: Sars-CoV-2:Infektion und Belüftung
Lüften in Büro und Co
Wie Büro und Co. während der Corona-Pandemie richtig und effizient gelüftet werden können, zeigt der Fachbereich Verwaltung der DGUV
SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
Lüften im Focus
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat einen baua: Fokus zum Thema Infektionsschutzgerechtes Lüften veröffentlicht:
baua: infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie
CO2-APP
In Innenräumen kann die CO2-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen. Um Beschäftigte an das regelmäßige Öffnen der Fenster zu erinnern, gibt es die App CO2-Timer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese errechnet für Unterrichts- und Büroräume die erforderlichen Lüftungsintervalle und erinnert akustisch ans Lüften.
DGUV-App „CO2-Rechner und Timer“
Sars-CoV-2: Hinweis zum Einsatz von Luftreinigern
Die DGUV hat einen Hinweis zum ergänzenden Einsatz von Luftreinigern zum Infektionsschutz in der SARS-CoV-2-Epidemie veröffentlicht.
SARS-CoV-2: Hinweis zum Einsatz von Luftreinigern
Sars-CoV-2: Online-Lüftungsrechner der BGN
Zur Unterstützung vor allem kleinerer Betriebe beim Thema Infektionsschutzgerechtes Lüften hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) einen Online-Lüftungsrechner veröffentlicht!
Dieser funktioniert nach dem Prinzip einer händischen Drehscheibe und beinhaltet die Parameter leichte und mittelschwere Tätigkeit.
Empfehlungen der BAuA für infektionsschutzgerechtes Lüften
FAQs zum Thema Lüftung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Lüftung
Unter dem neuen Bühnenplatz Lüftung findet sich weiterhin eine Zusammenfassung sämtlicher Informationen
Infektionsschutzgerechtes Lüften in der Pandemie
Flyer der BAuA zum Thema Infektionsschutzgerechtes Lüften
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird vorzeitig am 2. Februar 2023 außer Kraft treten.
Zur Historie
Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) auf der Grundlage des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes) beschlossen. Diese wurde am Freitag, den 22. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung trat am 27. Januar 2021 in Kraft und tritt entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14. April 2021 am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
Mit der Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. April 2021 wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung inhaltlich an die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst.
Das Infektionsschutzgesetz wurde durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert und am 22. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Am 25. Juni 2021 wurde die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) veröffentlicht.
Die Corona-ArbSchV wurde verlängert und ergänzt. Am 9. September 2021 wurde die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Die Änderungen traten am 10. September 2021 in Kraft. Die grundlegenden Regelungen blieben bestehen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthielt neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren. Des Weiteren sollten Betriebe die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen.
Die Corona-ArbSchV mit ihren grundlegenden Arbeitsschutzregeln wurde bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.
Die Verordnung wurde über den 20. März 2022 hinaus erneut verlängert und geändert. Der Verordnungstext wurde auf der Internetseite des BMAS eingestellt. Die Basisschutzmaßnahmen wurden in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festgelegt sowie Beschäftigte bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützt.
Die Basisschutzmaßnahmen wurden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei mussten sowohl das örtliche Infektionsgeschehen als auch die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, z.B. räumliche Begebenheiten, berücksichtigt werden.
Die Arbeitgeber mussten zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen.
Die Änderungen traten am 20. März 2022 in Kraft und waren bis einschließlich 25. Mai 2022 gültig.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
FAQ
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Das BMAS bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Sozialschutz, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie.
Webseite des BMAS aufrufen
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Es ist am 20. März 2022 in Kraft getreten.
Die DGUV hat vielfältige Informationen zum Coronavirus bereitgestellt.
Infoseiten der DGUV zum Coronavirus aufrufen
DGUV Publikationen zum Coronavirus
SARS-CoV-2: Informationen für Betriebe
FAQ zum Thema Antigen-Schnelltests
Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung der DGUV aufrufen
Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Corona-Pandemie
Coronavirus (SARS-CoV-2) Empfehlungen für beruflich bedingte Auslandsreisen
Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in Zeiten der SARS-Cov-2-Epidemie
AKTUELLSARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätze
Die BAuA sowie der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) geben Informationen zum Arbeitsschutz infolge möglicher Risiken gegenüber Infektionserregern am Arbeitsplatz.
Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufrufen
Informationen und Hinweise, welche Auswirkungen das Coronavirus auf Schwangere hat und worauf schwangere Frauen achten sollten, finden Sie hier:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen und Hilfen für Schwangere
Auch für andere Bundesländer lesenswert:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Land Nordrhein-Westfalen
Arbeitsmedizinische Einschätzung zur Beschäftigung von Schwangeren im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Informationen der UVB zum Thema Homeoffice.
Artikel zum Thema Homeoffice aus dem UVB.dialog - Ausgabe 4/2020
Telearbeit, Mobiles Arbeiten und Homeoffice
Veröffentlichung der DGUV zum Thema Homeoffice
Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in Zeiten der SARS-Cov-2-Epidemie
DGUV-Info CHECK-UP Homeoffice
Publikationen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Arbeiten im Homeoffice gesund gestalten