Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
Ohne Instandhaltung keine Sicherheit! Die UVB befasst sich mit den speziellen Gefahren, die bei der Instandhaltung an Schienenfahrzeugen in Werkstätten auftreten können, zum Beispiel bei Arbeiten mit Absturzgefahr, im Bereich der Oberleitung oder beim Bewegen von Schienenfahrzeugen. Hierfür müssen die erforderlichen baulichen Anforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Regelwerken ergeben, berücksichtigt werden. Es beginnt bei der Rutschhemmung und Ebenheit der Fußböden, den Zugängen in Arbeitsgruben und Unterfluranlagen oder den Anforderungen an diese. Weiterhin sind die Beleuchtung oder die Länge von Rettungswegen einzuhalten. Die Anforderungen an Verkehrswege, wie zum Beispiel die Nutzung, die Breite oder der Verlauf, müssen den Erfordernissen entsprechen.
Die Fahrzeugreinigung ist ein Teilthema der Instandhaltung. Hier berät die UVB zu Fahrzeuginnenreinigungsanlagen als auch zu Fahrzeugwaschanlagen (Außenreinigung).
Innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG sieht sich die UVB als Multiplikator von sinnvollen Weiterentwicklungen oder „Best-practice-Beispielen“.
Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit der „Instandhaltung von Schienenfahrzeugen“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen des jeweils zuständigen Standortes gerne beratend zur Verfügung.
Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) kann angefordert werden:
- DGUV Regel 109-009 „Fahrzeug-Instandhaltung“ (bisher GUV-R 157)
- UVB Publikation 9333 „Reinigen von Eisenbahnfahrzeugen"
- Empfehlungen für die Gestaltung von Werkstätten für Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) „VDV Schrift 827"
- BahnPraxis W (Zeitschrift zur Förderung der Arbeitssicherheit in den Werkstätten der DB AG)
Die UVB bietet Ihnen zu dem Thema das Seminar „Schienenfahrzeuginstandhaltung“ an.