Abrechnung

Zur Abrechnung des Zuschusses nutzen Sie bitte das nachstehende Formular,  das Sie vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden.

Abrechnungsformular

Die Abrechnung kann

  • durch den Veranstalter erfolgen, der den Kostenzuschuss der Unfallversicherung Bund und Bahn in Rechnung stellt. Hierzu muss eine von den Teilnehmern unterschriebene und vom Unternehmer „sachlich richtig“ bestätigte Teilnehmerliste beigefügt sein.
  • durch den Unternehmer erfolgen, der die Rechnung des Veranstalters begleicht und an-schließend den Kostenzuschuss der Unfallversicherung Bund und Bahn in Rechnung stellt. Es müssen die Kopien der Teilnehmerbescheinigungen oder Zertifikate und der Rechnung(en) beigefügt sein.
  • durch den Teilnehmer erfolgen, der die Gebühr dem Veranstalter begleicht und den Zuschuss für sich mit der Unfallversicherung Bund und Bahn abrechnet. Hierzu muss eine Kopie der Teilnehmerbescheinigung oder des Zertifikats und der Rechnung eingereicht werden.

Der Antrag auf Abrechnung des Kostenzuschusses ist uns spätestens vier Wochen nach Durchführung des Fahrsicherheitstrainings vorzulegen. Später eingereichte Anträge können wir zur Bezuschussung nicht mehr berücksichtigen.