Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Nach Unfällen kommt der Wiedereingliederung des Verletzten in das bekannte soziale Umfeld eine wesentliche Bedeutung zu, um das Rehabilitationsziel zu erreichen und dauerhaft zu sichern.

Unsere Versicherten sollen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Je nach Einzelfall können zum Beispiel sozialpädagogische oder psychosoziale Betreuung oder auch praktische Maßnahmen das Mittel der Wahl sein. Die Beschaffung oder der Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs gehören genauso dazu wie eventuell erforderliche Baumaßnahmen für ein barrierefreies Wohnen.

Versicherte, die eine Rente von uns beziehen und deren Erwerbsfähigkeit um mehr als zwei Drittel eingeschränkt ist, besuchen wir im Rahmen der sogenannten „nachgehenden Betreuung“ und machen uns im persönlichen Gespräch ein Bild davon, ob die Lebensbedingungen und die Pflege bedarfsgerecht sind und wie wir weiter unterstützen können.

Zum Leistungsumfang gehören auch:

  • Reisekosten
  • Haushaltshilfe
  • Ärztlich verordneter Rehabilitationssport