Versicherungsfälle

Die Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung sind: der Arbeitsunfall, der Wegeunfall und die Berufskrankheit. Diese drei Fälle werden auf den Folgeseiten näher beschrieben.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der beruflichen bzw. versicherten Tätigkeit stehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Aufgaben, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergeben, erledigt werden oder der unmittelbare Weg von zu Hause zum Beschäftigungsort und umgekehrt zurückgelegt wird. Aber auch auf Dienstreisen und Dienstwegen, bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen wie Weihnachtsfeier und Betriebsfest oder bei der Teilnahme am Betriebssport besteht Versicherungsschutz.

Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen für ihren Versicherungsschutz keinen eigenen Beitrag. Dies übernehmen ihre Arbeitgeber, unsere Mitgliedsunternehmen.