Der Lohnnachweis wird digital

Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Seit 1. Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst.

Bis zum 16. Februar 2018 ist der Lohnnachweis für 2017 noch einmal auf digitalem Weg und zusätzlich über das bekannte Online-, Papier- oder Fax-Verfahren zu erstatten. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln. Der digitale Lohnnachweis ist jeweils bis zum 16. Februar des dem Kalenderjahr (= Meldejahr) folgenden Jahres vorzunehmen (§ 99 SGB IV).

Seit 1. Dezember 2016 müssen alle Unternehmen in ihrem Programm zur Entgeltabrechnung einen sogenannten Stammdatenabgleich durchführen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten (Betriebsnummer, Mitgliedsnummer, PIN) erhielten die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe sowie sonstige Unternehmen aus den Bereichen Bund und Bahn im November 2016 schriftlich von der UVB.

Hinweis: Unabhängig des Lohnnachweises ist der Unternehmer im Meldeverfahren zur Sozialversicherung seit 1. Januar 2016 verpflichtet, eine gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) für jeden Arbeitnehmer abzugeben. Diese UV-Jahresmeldung ist ausschließlich für den Prüfdienst der Rentenversicherung bestimmt und ersetzt den bisherigen Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) in den Entgeltmeldungen. Die Beitragsberechnung zur Unfallversicherung erfolgt nicht auf Grundlage dieser Meldung. Nähere Informationen zur UV-Jahresmeldung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie weitere Informationen sowie die rechtlichen Hintergründe und Verfahrensgrundlagen für das neue UV-Meldeverfahren www.dguv.de/uv-meldeverfahren