Beitragsumlage (Bereich Bahn)

Die Mittel der gesetzlichen Unfallversicherung im Zuständigkeitsbereich gemäß § 125 Abs. 2 SGB VII werden im Wesentlichen durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Die Versicherten haben im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung keine Anteile zur Unfallversicherung zu tragen.

Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die Unfallversicherungsträger – so auch die UVB im Zuständigkeitsbereich Bahn – mit der Beitragsumlage Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Aufgaben (insbesondere in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung) finanzieren und die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel und Rücklagen bilden kann.

Berechnung der Beiträge nach dem Gefahrtarif

Die Beitragslast ist durch das Umlagesoll vorgegeben. Entgelt und Gefahrklasse sind Faktoren, nach denen die Beitragshöhe bestimmt wird. Das gezahlte Arbeitsentgelt wird im Regelfall bei den versicherten Unternehmen ermittelt. Hinsichtlich der versicherten Rehabilitanden der Bahn-Betriebskrankenkasse wird unter Berücksichtigung der Rehabilitationsdauer sowie der Bezugsgrößen nach § 18 Sozialgesetzbuch IV ein „fiktives Arbeitsentgelt“ ermittelt.

Aus dem bekannten Umlagesoll, dem ermittelten Arbeitsentgelt und den vorgesehenen Faktoren wird der zu erhebende Beitrag in mehreren Schritten errechnet:

Berechnung der Beitragseinheiten

Arbeitsentgelte des Unternehmers  X  Gefahrklasse des Unternehmens = Beitragseinheiten

Die Summe der Beitragseinheiten aller Unternehmen bildet die Gesamtbeitragseinheiten.

Berechnung des Beitragsfußes (das ist der Betrag, der auf eine Beitragseinheit entfällt)

Umlagesoll   X   1000
------------------------------------- = Beitragsfuß
Gesamtbeitragseinheiten

Berechnung des Beitrags des einzelnen Unternehmers

Arbeitsentgelte  X  Gefahrklasse  X  Beitragsfuß
--------------------------------------------------------------                 = Beitrag
                    1000