Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte aufgrund einer versicherten Tätigkeit erleiden. Im Detail regelt die Berufskrankheiten-Verordnung, welche Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt sind. Es werden nur solche Krankheiten anerkannt, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat, dass diese durch besondere Einwirkungen verursacht werden und dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen werden im Einzelfall auch andere Krankheiten wie eine Berufskrankheit anerkannt.
Sofern der Verdacht einer Berufskrankheit besteht, wendet sich der Arzt oder das Unternehmen des Versicherten an uns. Auch der Versicherte selbst kann jederzeit einen formlosen Antrag übersenden.