Gefahrtarif (Bereich Bahn)
Der Gefahrtarif der UVB zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2015 für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich nach § 125 Abs. 2 SGB VII wurde vom Bundesversicherungsamt am 9. Juli 2015 genehmigt.
Der Gefahrtarif der UVB zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2021 für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich nach § 125 Abs. 2 SGB VII wurde vom Bundesamt für soziale Sicherung am 3. Dezember 2020 genehmigt.