Versicherungsfall: Was tun?

Erste Hilfe

Bei einem Unfall muss schnell Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden. Hierzu müssen in jedem Betrieb Ersthelfer benannt und ausgebildet sein.

Welchen Arzt suche ich nach einem Unfall auf?

Nach einem Unfall ist die qualifizierte medizinische Versorgung  besonders wichtig.  Daher besteht in diesem Fall grundsätzlich die Vorstellungspflicht bei einem Facharzt, der besonders auf die Behandlung von Unfallverletzten spezialisiert ist, dem Durchgangsarzt. Den Durchgangsarzt in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Unfallverletzte mit isolierten Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen sind direkt einem entsprechenden Facharzt vorzustellen.

Meldung des Versicherungsfalls

Unfallanzeige

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Unfälle im Betrieb dem Unfallversicherungsträger zu melden, wenn ein Mitarbeiter getötet oder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Die Unfallanzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntniserlangung zu erstatten. Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort per Telefon, Fax oder Mail zu melden.

Berufskrankheiten-Anzeige

Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Berufskrankheit sind anzeigepflichtig. Haben Ärzte den begründeten Verdacht, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit besteht, so haben sie dies dem Unfallversicherungsträger unverzüglich anzuzeigen.

Ausführliche Informationen zur Meldepflicht finden Sie hier und die entsprechenden Formulare hier.