Pflege

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, haben sie Anspruch auf Pflege.

Für den Bereich der Pflegeleistungen steht im Interesse des Versicherten das Ziel im Vordergrund, die Pflege zu Hause stattfinden zu lassen. Ist dies nicht möglich, zahlen wir die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist hierbei von der Einstufung bei den Pflegekassen zu unterscheiden. Sie wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe festgestellt. Eine Einstufung der Verletzungsfolgen in Kategorien ist hier der Maßstab.