Zentrale Expositionsdatenbank

In vielen Unternehmen ist es notwendig, mit krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Stoffen (Kat. 1A/1B) zu arbeiten. Wenn dies der Fall ist, müssen die Unternehmer ein Verzeichnis der Beschäftigten führen, die solche Tätigkeiten durchführen, sofern die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ergibt. Das Verzeichnis muss bestimmte Angaben enthalten und für krebserzeugende Stoffe 40 Jahre lang aufbewahrt werden.

Neu hinzugekommen ist mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 die Aufbewahrungsfrist für reproduktionstoxische Stoffe der Kat. 1A und 1B von 5 Jahren. Den Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen. 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet den Unternehmen kostenfrei an, die Archivierungs- und Aushändigungspflicht treuhänderisch zu übernehmen. Zu diesem Zweck wurde die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED, Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber diesen Gefahrstoffen exponierter Beschäftigter) entwickelt. Unter https://www.dguv.de/ifa/gestis/zentrale-expositionsdatenbank-(zed)/index.jsp  finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um dieses Angebot der DGUV nutzen zu können.