Zentrale Expositionsdatenbank

Verzeichnis gegenüber Krebsstoffen exponierter Beschäftigter

In vielen Unternehmen ist es notwendig, mit krebserzeugenden und/oder erbgutverändernden  Stoffen (Kat. 1A/1B) zu arbeiten. Wenn dies der Fall ist, müssen die Unternehmer ein Verzeichnis der Beschäftigten führen, die solche Tätigkeiten durchführen, sofern die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ergibt. Das Verzeichnis muss bestimmte Angaben enthalten und 40 Jahre lang aufbewahrt werden. Den Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen. 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet den Unternehmen kostenfrei an, die Archivierungs- und Aushändigungspflicht treuhänderisch zu übernehmen. Zu diesem Zweck wurde die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED, Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber diesen Gefahrstoffen exponierter Beschäftigter) entwickelt. Unter https://www.dguv.de/ifa/gestis/zentrale-expositionsdatenbank-(zed)/index.jsp  finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um dieses Angebot der DGUV nutzen zu können.