Arbeiten im Ausland – versichert durch die UVB

Durch die Globalisierung kommt es zu einer immer stärkeren Verflechtung der Weltwirtschaft. Infolgedessen werden Niederlassungen im Ausland gegründet, die die ausländischen Kunden vor Ort betreuen. Neben Einheimischen werden dazu auch immer häufiger Mitarbeiter aus Deutschland eingesetzt. Bei diesen Auslandseinsätzen stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang die innerstaatlichen Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung während des Auslandsaufenthaltes auch weiterhin gelten.

Voraussetzung ist, dass eine sogenannte Entsendung vorliegt. Je nachdem, in welchem Land gearbeitet werden soll, kann überstaatliches oder zwischenstaatliches Recht zur Anwendung kommen. Trifft weder das eine noch das andere zu, spricht man vom vertragslosen Ausland. Für gesetzlichen Unfallversicherungsschutz müssen dann die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen.

Liegt eine Entsendung nicht vor, bietet die UVB eine freiwillige Auslandsversicherung an, die im Einzelfall durch den Arbeitgeber beantragt werden muss.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen gibt das Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland.