Unsere Versicherten

Wir sind der gesetzliche Unfallversicherungsträger der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Bereich Bund und Bahn. Beamte, Soldaten und Richter sind bereits durch Unfallfürsorgevorschriften abgesichert und daher nicht über uns versichert.

Über die Bundesverwaltung hinaus sind bei uns viele Menschen versichert, für die der Bund soziale Verantwortung übernommen hat oder die durch besondere Vereinbarungen bei uns unfallversichert sind.

Im Einzelnen sind dies:

  • Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende
    • der Bundesverwaltung
    • der DB AG
    • des Bundeseisenbahnvermögens
    • der Bundesagentur für Arbeit, mit ihren regionalen Agenturen
    • der übernommenen Unternehmen (z. B. politische Stiftungen, Institute)
    • der ausländischen Streitkräfte in Deutschland (USA, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Kanada, Niederlande und NATO-Hauptquartiere)

  • Ehren- und Hauptamtliche der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  • Ehren- und Hauptamtliche in bestimmten Bereichen des Deutschen Roten Kreuzes
  • Nach dem SGB II oder III meldepflichtige Personen, die einer besonderen Aufforderung der Agentur für Arbeit, eines nach § 6 a SGB II zugelassenen kommunalen Trägers oder des nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II zugelassenen Trägers nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen
  • Rehabilitanden, die von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen nach den Vorschriften §§ 112 ff SGB III erhalten
  • Entwicklungshelferinnen und -helfer der vom BMZ anerkannten Entwicklungshilfeträger:
    • Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
    • Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe
    • Internationaler christlicher Friedensdienst
    • Brot für die Welt
    • Christliche Fachkräfte International e. V.
    • Ziviler Friedensdienst
    • Weltfriedensdienst

  • Blut-, Organ- und Gewebespenderinnen und -spender beim DRK
  • Auslandslehrerinnen und -lehrer, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an deutsche Schulen im Ausland entsandt werden
  • Ortskräfte bei den Vertretungen des Bundes im Ausland (z. B. Botschaften, Generalkonsulate, Bundeswehreinrichtungen)
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Personen, die bei internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention auf Grundlage eines Sekundierungsvertrages mit dem Bund nach dem Sekundiertengesetz tätig sind (Sekundierte)
  • Fremdrentner (Vertriebene Spätaussiedler), die im Herkunftsland in einem Unternehmen der Landwirtschaft oder der öffentlichen Hand den Versicherungsfall erlitten haben
  • Personen, die vor dem 31. Dezember 1990 in der ehemaligen DDR einen Versicherungsfall bei einer „organisierten gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Tätigkeit“ erlitten haben.

Unsere Satzung regelt detailliert, wer bei uns versichert ist und wer sich bei uns freiwillig versichern kann.

Neben den vorgenannten versicherten Personen, sind wir auch für die Krankenversicherung von Entwicklungshelfern zuständig.