Arbeitsstätten
Der Arbeitgeber hat systematisch zu ermitteln, welchen Gefährdungen die Beschäftigten und Dritte beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte ausgesetzt sind oder sein können und dementsprechend hat er die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Dabei hat er stets den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene anzuwenden, sowie die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Folgt er den Arbeitsstätten-Regeln, kann er sicher sein, die Schutzvorschriften der Verordnung erfüllt zu haben.
Weicht der Anwender von den Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ab, hat er im Rahmen einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung darzulegen, wie er das gleiche Schutzniveau sicherstellt ("Stand der Technik"). Rechtlich gesehen ergibt sich durch das Abweichen eine erhöhte Beweislast, insbesondere im Fall von Arbeitsunfällen und anderen Ereignissen, die zu Personen- oder Sachschäden führen.
Die Arbeitsstättenverordnung (Stand 22.12.2020) finden Sie hier.
Die neue Checkliste zu sicheren Verkehrswegen steht bereit.
Die Checkliste zur Arbeitsstättenverordnung ist eine Hilfe für den Arbeitgeber aber auch für Bauherren, Architekten und Planer bei der Anmietung und Planung von Arbeitsstätten. Die Liste stellt wesentliche und immer wiederkehrende Anforderungen an Arbeitsstätten dar und ist nicht abschließend.
Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Checkliste für die Planung von barrierefreien Bauvorhaben bereit.
Die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie auf der Homepage der BAuA unter folgendem Link:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html