Mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst im Ausland sind höhere Gefahren verbunden. Daher stellte der Gesetzgeber die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ unter den solidarischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffen sind jährlich etwa 10.000 Personen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren, die aus Deutschland ins Ausland gehen. Dieser Personenkreis ist bei uns kostenfrei gesetzlich unfallversichert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen von unseren Erfahrungen in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei Beschäftigten der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und bei der Entwicklungshilfe profitieren. Die Aufwendungen für die Versicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligendienst aus dem Inland werden uns vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstattet.

Anders ist es bei jungen Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen. Die Weiterentwicklung einer Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts“ sieht im Sinne des gleichberechtigten Austauschs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Partnerländern eine sogenannte „Süd-Nord-Komponente“ vor: Aus den Partnerländern werden Freiwillige in Deutschland eingesetzt, kommen also aus dem Ausland ins Inland, um hier einen Freiwilligendienst abzuleisten. Diese Freiwilligendienste werden im Rechtsrahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes abgeleistet und sind daher nicht über uns versichert. Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers richtet sich hier nach den Einsatzstellen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Unsere Broschüre zum Thema finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.weltwaerts.de