Was ist ortsflexibles Arbeiten?

Ortsflexibles Arbeiten – auch virtuelles Arbeiten – räumt die Möglichkeit für Beschäftigte ein, an unterschiedlichen Orten außerhalb des Betriebes zu arbeiten, z. B. von Zuhause, im Hotel oder unterwegs.

Die Arbeit von Zuhause kann als mobile Arbeit oder in Form von Telearbeit stattfinden. Für Telearbeit und das mobile Arbeiten greifen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Darüber hinaus müssen bei der Telearbeit zusätzliche Vorgaben erfüllt sein, die die Arbeitsstättenverordnung (§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 7) regelt. Der Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten gegenüber für alle Formen des ortsflexiblen Arbeitens eine Fürsorgepflicht. Er trifft alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten (§ 3 Abs 1 ArbSchG).

Sind Beschäftigte beim ortsflexiblen Arbeiten gesetzlich unfallversichert?  Unsere Seite Antworten zum Versicherungsschutz klärt auf.