Bauliches

Mit den nachfolgenden Informationen sollen Bauherren von Bundesbauten bzw. die beauftragten Architekten und Planer über die rechtliche Situation bezüglich der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und dessen Verordnungen informiert werden.

Ziel ist es, bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen die arbeitsschutzrelevanten Forderungen rechtzeitig umzusetzen, um so gesundheitsfördernde und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und aufwendige Nachbesserungen zu vermeiden.

Einleitend finden Sie allgemeine Informationen der UVB für den Bauherren und späteren Nutzer bzw. die beauftragten Architekten und Planer.

Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Sie richtet sich an Bauherren und Veranlasser von Bauvorhaben und überträgt neue Pflichten während der Plan- und Bauphase. 

Die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) „Leitlinie „Planung und Ausführung von Bauvorhaben“ legt den Rahmen für die Information, Beratung und Überwachung von Bauvorhaben fest.

Gemäß § 21 Abs. 5 ArbSchG ist die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) zuständige Arbeitsschutzbehörde für alle Bauvorhaben der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltungen. Nach einem Erlass des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (ehemals BMVBS) aus dem Jahr 2003 ist die UVB im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens bei zivilen Bundesbaumaßnahmen einzubeziehen. Den Vordruck der Vorankündigung können Sie hier herunterladen.