Finanzierung und Beiträge

Die Mittel für den Finanzbedarf der UVB werden durch Beiträge der Unternehmer, Erstattungen und sonstige Einnahmen aufgebracht. Diese müssen den Bedarf des Geschäftsjahres einschließlich der zur Bereithaltung von Betriebsmitteln, der Bildung der Rücklage im Zuständigkeitsbereich Bahn sowie der zur Ansammlung des Verwaltungsvermögens nötigen Beträge decken.  Allerdings wird der Bedarf für die Bereiche Bund und Bahn aus unterschiedlichen Finanzierungssystemen gedeckt.

Für den Bereich Bund werden die Einnahmen aus Beiträgen, Erstattungen und sonstigen Einnahmen erzielt. Beiträge werden von allen Ministerien einschließlich des Geschäftsbereiches erhoben. Beitragspflichtig sind ferner die übernommenen Unternehmen wie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden. Im Übrigen werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet (z. B. bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Aufwendungen für das Deutsche Rote Kreuz).

Die Finanzierung des Bereichs Bahn ist hingegen eine beitragspflichtige Versicherung, in der die entstandenen Kosten durch einen Gefahrtarif auf die versicherten Mitgliedsunternehmen nach dem Solidarprinzip verteilt werden.