Gestaltungsempfehlungen gesetzliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Angebotsuntersuchungen sowie die Prüfung elektrischer Geräte und Ausstattungen – der Arbeitsschutz genießt auch beim ortsflexiblen Arbeiten einen hohen Standard. Gestalten Sie gesunde Rahmenbedingungen. 

Gründe für den Wunsch nach ortsflexiblem Arbeiten sind bei den Beschäftigten vielfältig. Dazu gehört beispielsweise eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder ökologische Motive zum Thema Pendeln. Betriebe nehmen diese Entwicklungen wahr und stellen sich die Frage, was dies für den eigenen Betrieb und die Beschäftigten bedeutet. Sie lassen sich nicht von diesen Entwicklungen treiben, sondern gestalten aktiv. Die entwickelten Maßnahmen sind individuell auf den Betrieb bezogen und berücksichtigen die Bedürfnisse der Beschäftigten.

Betriebe sind sich der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben für Telearbeit und mobiler Arbeit bewusst. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Gestaltung beider Arbeitsformen. Telearbeitsplätze sind entsprechend der Arbeitsstättenverordnung mit Mobiliar und Arbeitsmitteln ausgestattet.

Begehungen und Besichtigungen sind beim ortsflexiblen Arbeiten nur erschwert möglich. Deshalb werden Alternativen angeboten. Virtuelle Begehungen oder Beratungen auf der Grundlage von Bildern des Arbeitsplatzes bieten eine Unterstützungsmöglichkeit. Checklisten oder Handlungsleitfäden unterstützen die Beschäftigten beim Einrichten des Arbeitsplatzes. Betriebe weisen Beschäftigte – besonders beim mobilen Arbeiten – auf die stärkere Mitwirkungspflicht bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes hin und vermitteln das notwendige Wissen dazu.

Weitere Praxishilfen finden Sie hier.