Höhe des Zuschusses

  • für ein Personenkraftwagen- oder Motorrad-Fahrsicherheitstraining:  80,00 € inkl. MwSt.
  • für ein Bus- oder Kleintransporter-Fahrsicherheitstraining:  80,00 € inkl. MwSt.
  • Ein Kostenzuschuss wird nicht gewährt für: ausgeschiedene Beschäftigte (zum Beispiel Rentner, Pensionäre), Familienangehörige (zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Eltern) und Gutscheine.

Hinweis: Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Koblenz (Az. S2334A; veröffentlicht in DB 2003, S. 2570) stellt die Bezuschussung des Fahrsicherheitstrainings bei Arbeitnehmern, deren Arbeit keinen Bezug zum Autofahren hat und die lediglich den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Personenkraftwagen zurücklegen, einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer im Sinne der steuerrechtlichen Bestimmungen dar.

Eine Entscheidung über die steuerliche Behandlung von Zuschüssen für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining von Arbeitnehmern, bei denen die Kraftfahrzeug-Nutzung Inhalt der beruflichen Tätigkeit ist, liegt uns zurzeit nicht vor. Es empfiehlt sich daher, die Steuerpflicht im Einzelfall durch Nachfrage bei der zuständigen Finanzbehörde oder einem Steuerberater abzuklären.

Eventuelle im Zusammenhang mit der Bezuschussung des Fahrsicherheitstrainings bestehende Forderungen der Finanzbehörden werden von der Unfallversicherung Bund und Bahn nicht erstattet.