Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kann der Versicherte aufgrund der Unfall- bzw. Erkrankungsfolgen seinen Beruf nicht mehr oder nur noch erschwert ausüben, übernehmen wir die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch soll der Versicherte in die Lage versetzt werden, seinen früheren Beruf wieder auszuüben.
Ist die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, unterstützen wir den Einstieg in ein neues Berufsfeld. Der Schlüssel liegt in der Qualifizierung: Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung. Die Maßnahmen sollen vorrangig betrieblich durchgeführt werden. Bei Unterstützungsbedarf durch Ärzte und Therapeuten sind jedoch auch Berufsförderungswerke beteiligt.
Unsere wichtigsten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
- Arbeitserprobung
- Berufsfindung
- Umschulung, Aus- und Fortbildung
- Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
- Hilfsmittel am Arbeitsplatz
- Arbeitsassistenz