Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg zur Wohnung. Grundsätzlich beginnt der versicherte Weg mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Betreten des Betriebsgeländes. Ähnlich wie bei der Prüfung eines Arbeitsunfalls sind im Einzelfall gewisse rechtliche Voraussetzungen von uns abzuklären.

Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf notwendige Umwege, um zum Beispiel:

  • Kinder zur Schule oder zur Kita zu bringen oder sie bei anderen Personen oder Einrichtungen während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • verkehrsbedingte Umleitungen oder
  • Fahrgemeinschaften zu nutzen.

Ein Wegeunfall liegt dagegen nicht vor:

  • während einer privaten Unterbrechung des Arbeitsweges (Einkauf),
  • bei Umwegen, die aus privaten Gründen erfolgen,
  • bei privaten Unterbrechungen des Weges, die über zwei Stunden hinausgehen
  • bei Abwegen, die ein anderes Ziel verfolgen, als den Ort der Tätigkeit oder die eigene Wohnung.