Messung von Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermittlen und zu beurteilen. Er hat festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen.
 Für eine derartige Beurteilung sind häufig Messungen erforderlich.

Möchten Sie die Messung von einem unabhängigen Institut qualitätsgesichert durchführen lassen, so finden Sie entsprechende Adressen im Verzeichnis der akkreditierten Messstellen.

Innenraumluft-Problematik

Ein weiteres Feld für Messungen von chemischen Einwirkungen sind Fragestellungen im Zusammenhang mit der Innenraumluft. Oft geht es um die Luftqualität in Büros von Verwaltungsgebäuden.

Messungen stehen hier allerdings immer am Ende der Ermittlungskette. Bei gehäuftem Auftreten von Gesundheitsstörungen bei Mitarbeitern sollten zunächst von der Dienststelle in Eigenregie alle grundsätzlichen Ermittlungen zu den Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Eine gute Hilfestellung zu Vorgehensweise für die Ermittlung zum Arbeitsumfeld gibt der Report Innenraumarbeitsplätze.