Krankenversicherung der Entwicklungshelfer
Eine besondere Aufgabe ist die Krankenversicherung der Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz von 1969. Anspruch darauf haben Europäer aus der Europäischen Union (EU), wenn sie für einen anerkannten deutschen Träger Entwicklungshilfe in Entwicklungsländern leisten. Ausgenommen hiervon sind kirchliche Träger. Neben den Entwicklungshelfern sind auch ihre Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kinder während der Zeit bei uns krankenversichert.
Der Entwicklungshilfeträger des Entwicklungshelfers schließt mit einer Krankenversicherung einen Gruppenvertrag für alle Entwicklungshelfer, die in seinem Auftrag arbeiten. Dadurch sind bei Krankheit Kosten bis zu einem bestimmten Betrag, der je nach Vertrag der Versicherungsgesellschaft variiert, versichert. Weitere oder höhere Kosten werden von uns getragen. Das Geld hierfür wird uns aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erstattet. Die Entwicklungshelfer selbst zahlen keine Beiträge zur Krankenversicherung.
Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht tätig. Sie erhalten keinen Lohn, sondern vom Entwicklungshilfeträger ein Unterhaltsgeld. Zum Ausgleich ist ihre soziale Sicherung teils weitergehender als für vergleichbare Arbeitnehmer. Dazu gehört auch die soziale Absicherung bei Krankheit. Diese wird ergänzt durch Leistungen des Bundes wie Krankheitskosten in besonderen Fällen (z. B. Akupunktur) oder Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (nach Ablauf von sechs Wochen ohne Verlust zum Unterhaltsgeld). Außerdem werden alle Kosten ohne Zuzahlung ersetzt (z. B. Medikamente, Krankenhaus, Leistungen des Zahnarztes).
Bei Gesundheitsstörungen oder dem Tod sind auch Leistungen vorgesehen, wenn es sich nicht um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt, sondern diese Folge eines typischen Risikos des Entwicklungslandes ist. Dazu gehören z. B. Verletzungen durch einen Bürgerkrieg oder durch Infektionen. Die Höhe der Leistungen entspricht denen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie werden von uns als Krankenversicherung der Entwicklungshelfer gezahlt.