Mutterschutz

Zum 1. Januar 2018 ist das neue Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium in Kraft getreten, das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert.

Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer und stillender Frauen ins Zentrum gerückt.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten. Sie enthält im Anhang das seit dem 1. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz sowie weitere Rechtsquellen.

Für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Aufsichtsbehörden stellt das Bundesfamilienministerium auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Das Serviceportal  „Familien-Wegweiser“ des Bundesfamilienministeriums hält viele Informationen zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familiengründung bereit.

Gefährdungsbeurteilung

Um die Verantwortlichen zu unterstützen, bietet die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Ermittlung der Gefährdungen eine Prüfliste „Mutterschutz“ in ihrer Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an. Anhand dieser Checkliste (Grobanalyse) werden die wichtigsten Gefährdungen bei Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen überprüft. Die Prüfliste ist der rote Faden, der garantiert, dass Sie bei der Beurteilung der Arbeitsplätze für schwangere und stillende Frauen nichts vergessen. 

Zusätzlich bieten wir Ihnen die ausführliche Dokumentationshilfe Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz zur Beurteilung der Tätigkeiten an. Diese Hilfe bietet die Möglichkeit, Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Biostoffe, mechanische und physikalische Einwirkungen, Arbeitsverfahren und die Arbeitszeit konkret für jeden Arbeitsplatz einer schwangeren oder stillenden Frau zu ermitteln und gemäß § 14 MuSchuG zu dokumentieren.

Bezüglich der Gefährdungen von SARS-CoV-2 für schwangere und stillende Mütter hat das BMFSFJ von Expertinnen und Experten aus dem Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) folgende Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 (Stand 24.02.2021) erarbeitet. Diese sollten bei der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden.

Des Weiteren hat der Ausschuss für Mutterschutz 2023 ein Grundlagendokument zu schwangerschaftrelevanten Infektionen veröffentlicht. Dieses Hintergrundpapier soll unklare Umsetzungsfragen erläutern und es z.B. Arbeitgebern erleichtern, sich mutterschutzkonform zu verhalten. Die enthaltenen Angaben sind unverbindlich.