Arbeiten im Bereich von Gleisen

Für alle Arbeiten, bei denen Personen, Maschinen oder Geräte im Gleisbereich eingesetzt werden sollen oder in den Gleisbereich hineingeraten können, sind Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Bahnbetriebs erforderlich. Dies gilt sowohl für Gleisbauarbeiten als auch für Arbeiten in Gleisnähe, zum Beispiel bei Tief- oder Ingenieurbauarbeiten. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung muss der Unternehmer, der Arbeiten in Gleisnähe ausführen will, prüfen, ob dabei ein Hineingeraten in den Gleisbereich möglich ist. Ist dies der Fall, müssen die Arbeiten beim Bahnbetreiber angezeigt werden. Erst dann, wenn die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) die Sicherungsmaßnahmen festgelegt hat und diese durchgeführt sind, darf mit den Arbeiten im Gleisbereich begonnen werden. 

Hohe Geschwindigkeiten, große bewegte Massen und lange Bremswege sind kennzeichnend für den Bahnbetrieb. Vorbeifahrende Züge können starke Sogwirkungen verursachen. Beschäftigte müssen vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb geschützt werden. Eine Sicherung durch technische oder organisatorische Maßnahmen oder durch Sicherungspersonal ist daher notwendig. 

Bauen im Gleisbereich heißt Bauen unter den Vorgaben des Bahnbetriebs. Dieser soll einerseits durch die Arbeiten möglichst wenig behindert werden, andererseits können Einschränkungen des Bahnbetriebs notwendig werden (Sperren von Gleisen, Langsamfahrstellen, Freischalten von Fahrleitungen), um die Arbeiten sicher ausführen zu können. Oft muss unter großem Zeitdruck in knapp bemessenen Sperrpausen, direkt neben einem Betriebsgleis und in Nachtschichten gearbeitet werden. Unfälle können nur verhindert werden, wenn die Gefahren schon bei der Arbeitsvorbereitung erkannt und berücksichtigt werden. 

Werden Gleisbaumaschinen, wie zum Beispiel Bettungsreinigungsmaschinen, eingesetzt, müssen bei der Beschaffung sicherheitstechnische Anforderungen eingehalten werden. Diese ergeben sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie einschlägigen harmonisierten europäischen Normen. Beim Einsatz sind die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Zusammenhang mit „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ stehen Ihnen die Aufsichtspersonen des jeweils zuständigen Standortes gerne beratend zur Verfügung.

Folgendes Regelwerk zum Thema (nicht abschließend) kann angefordert werden:

Die UVB bietet Ihnen zu dem Thema das Seminar „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ an.

Auf folgenden Veranstaltungen ist die UVB präsent:

•  Die InnoTrans ist die internationale Leitmesse für Verkehrstechnik, die alle zwei Jahre in Berlin stattfindet. Ein Alleinstellungsmerkmal ist das Gleis- und Freigelände der InnoTrans mit 3.500 laufenden Metern Schienen, auf denen vom Kesselwagen bis zum Hochgeschwindigkeitszug alles vertreten ist. Nächster Termin: 20. - 23. September 2022

 

Die UVB arbeitet insbesondere mit der Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin (FSA) auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit Arbeiten im Gleisbereich zusammen. Die Forschungsergebnisse finden in der Präventionsarbeit Berücksichtigung.

Das Projekt können Sie unter dem folgenden Link abrufen:
Risikobetrachtung von Sicherungsmaßnahmen für spezielle Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren im Gleisbereich unter Berücksichtigung signifikanter Einflussgrößen - FSA