Bekanntmachung: 2. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2

14.12.2016

Die Vertreterversammlung der UVB hat auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2016 den 2. Nachtrag zur DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschlossen. Der 2. Nachtrag wird am 1. Januar 2017 wirksam.

Der 2. Nachtrag wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 (AZ: D6-30112/3#14) genehmigt.

Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 finden Sie ab dem 1. Januar 2017 in unserem Mediencenter.

< Zurück zu: Aktuelles