Künstlersozialkasse: Abbuchungen im Namen der UVB sind korrekt!

04.07.2023

Bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge für den Beitragsmonat Juni, der Künstlersozialabgabe und der monatlichen Vorauszahlungen sowie bei Auszahlungen der Künstlersozialkasse kam es im Juli 2023 unangekündigt bankseitig zu einer Textänderung. Als Auftraggeberin wurde die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) angegeben und nicht mehr die Künstlersozialkasse.

Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich nicht geändert, lediglich die Bezeichnung des Kontoinhabers. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt im Auftrag des Bundes das Künstlersozialversicherungsgesetz durch. Die Künstlersozialkasse ist Teil dieser Trägerschaft.

Die Auszahlungen und Abbuchungen sind korrekt! Bitte stornieren Sie die Lastschriften nicht!

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Künstlersozialkasse.

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