Öffentliche Bekanntmachung: Richtlinie für die Auslandsunfallversicherung
15.09.2023
Die Richtlinie der Auslandsversicherung mit Stand 01.01.2016 wurde durch einen Nachtrag hinsichtlich des Jahresarbeitsverdienstes gemäß § 8 Absatz 2 der Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2023 geändert. Dieser von unserer Vertreterversammlung in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossene Nachtrag wurde am 17.08.2023 (Az. 415-6707.140-1362/2022) vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt.
Nachtrag zur Richtlinie für die Auslandsversicherung vom 15.11.2022
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