DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ aktualisiert

08.05.2023

Die DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instandhalten. Fahrzeuge im Sinne der Schrift sind maschinell angetriebene Landfahrzeuge, z.B. Personen- und Lastkraftwagen, Schienenfahrzeuge, Bagger, Gleiskettenfahrzeuge, Flurförderzeuge.

Die DGUV Regel 109-009 spiegelt den anerkannten Stand der Technik für alle Bereiche der Fahrzeuginstandhaltung wider. Sie beschreibt umfassend konkrete Präventionsmaßnahmen für spezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Fahrzeuginstandhaltung. Gleichzeitig stellt sie die wichtigsten Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kfz-Werkstätten bzw. Werkstätten für o.g. Fahrzeuge in kompakter Form dar.

DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“

 

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