„Wir stehen hinter denen, die anderen helfen.“

09.02.2023

Einsätze in Krisengebieten, bei Naturkatastrophen, Hilfe bei Unfällen oder Großschadensereignissen – Hilfsorganisationen wie das Technische Hilfswerk (THW) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sind ständig im Einsatz. THW-Helferinnen und Helfer sind aktuell nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien angekommen. Die UVB steht als gesetzliche Unfallversicherung hinter ihnen und sichert sie bei ihren Einsätzen ab.

Prinzipiell gilt: Wer in Deutschland im öffentlichen Sektor beschäftigt ist, ist durch die Unfallkassen, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Beschäftigte von ihrem Unternehmen befristet ins Ausland entsandt werden. Auch ehrenamtlich Tätige und Beschäftigte für Hilfsorganisationen wie THW oder DRK sind bei der Entsendung ins Ausland versichert – wie das jetzt aktuell in der Türkei und in Syrien der Fall ist. „Bei Einsätzen können sich die Helferinnen und Helfer auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen“, stellt UVB-Geschäftsführer Johannes Spies klar. „Als Zweig der Sozialversicherung in Deutschland stehen wir hinter denen, die anderen helfen. Wir bieten einen umfassenden Schutz, das ist unser gesetzlicher Auftrag.“

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