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Das Aachener Modell teilt Situationen in vier Stufen ein. 

  • Stufe 0 sind normale bzw. kontroverse Gesprächssituationen, wie zum Beispiel Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden. 
  • Stufe 1 sind verbale Aggressionen, Sachbeschädigung oder unangepasstes Sozialverhalten. 
  • Stufe 2 sind körperliche Gewalt, Handgreiflichkeiten, eindeutige Bedrohung oder Nötigung. 
  • Stufe 3 sind Einsatz von Waffen und Werkzeugen, Geiselnahme, Überfall oder Amok. 

Für die Anwendung des Aachener Modells betrachtet der Betrieb die verschiedenen Tätigkeiten, die im Betrieb stattfinden, und untersucht, welche Gewaltsituationen dort auftreten können bzw. bereits aufgetreten sind. 

Die Situationen werden der entsprechenden Gefährdungsstufe zugeordnet und es werden Maßnahmen auf den Ebenen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung festgelegt. Dabei gilt: höhere Gefährdungsstufen bauen immer auf den niedrigeren auf. Wird zum Beispiel für eine Tätigkeit festgestellt, dass hier bereits eine Gewaltsituation der Stufe 2 passiert ist, müssen auch alle Maßnahmen für Stufe 0 und Stufe 1 getroffen werden.

Die Übersicht des Aachener Modells gibt eine Hilfestellung für die Festlegung von Maßnahmen.