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Allgemein finanziert sich die gesetzliche Unfallversicherung durch Beiträge der Unternehmen, Arbeitnehmer selbst zahlen keine Beiträge. Diese Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgelt und der Gefahrenklasse des Unternehmens. Allerdings wird der Bedarf für die Bereiche Bund und Bahn aus unterschiedlichen Finanzierungssystemen gedeckt.

Für den Bereich Bund werden die Einnahmen aus Beiträgen, Erstattungen und sonstigen Einnahmen erzielt. Beiträge werden von allen Ministerien einschließlich des Geschäftsbereiches erhoben. Beitragspflichtig sind ferner die übernommenen Unternehmen wie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden. Im Übrigen werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet (beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Aufwendungen für das Deutsche Rote Kreuz).

Finanzierung des Bereichs Bahn

Die Finanzierung des Bereichs Bahn ist hingegen eine beitragspflichtige Versicherung, in der die entstandenen Kosten durch einen Gefahrtarif auf die versicherten Mitgliedsunternehmen nach dem Solidarprinzip verteilt werden. 

Gefahrtarif

Mit dem Gefahrtarif soll eine risikogerechte Beitragsverteilung unter den unterschiedlichen Gewerbezweigen sichergestellt werden. Er drückt nicht das Gefährdungsrisiko eines einzelnen Betriebes aus, sondern die Belastung durch Unfälle und Berufskrankheiten der Betriebe, die unter einem Gewerbezweig zusammengefasst sind.

Gefahrtarif 2021

Der Gefahrtarif der UVB zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2021 für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich nach § 125 Abs. 2 SGB VII wurde vom Bundesamt für soziale Sicherung am 3. Dezember 2020 genehmigt. 

Gefahrtarif 2021

Gefahrtarif 2015

Der Gefahrtarif der UVB zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2015 für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich nach § 125 Abs. 2 SGB VII wurde vom Bundesversicherungsamt am 9. Juli 2015 genehmigt.

Gefahrtarif 2015

Lohnnachweis

Zum Ende eines jeden Jahres erhalten die bei der UVB versicherten Unternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich Bahn eine Anfrage mit Hinweisen zum Lohnnachweis sowie zu den versicherten Personen für das jeweilige Geschäftsjahr. Dieser ist ein wichtiger Bestandteil der Beitragsberechnung.

Der Lohnnachweis ist im digitalen Lohnnachweisverfahren zu erstellen und muss bis zur gesetzlich festgelegten Abgabefrist (16. Februar des dem Umlagejahr folgenden Jahres) eingegangen sein. Bei verspäteter oder versäumter Meldung ist die UVB zur Schätzung des Lohnnachweises berechtigt.

Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Alle lohnsteuerpflichtigen Entgelte sind nachweispflichtig. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind darüber hinaus lohnsteuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit dem Entgelt hinzuzurechnen.

Weiterführende Erläuterungen zum Arbeitsentgelt finden Sie auch auf der Seite der DGUV unter Arbeitsentgeltkatalog.

Höchstgrenze des nachweispflichtigen Arbeitsentgelts

Diese beträgt seit dem 1. Januar 2015 für Versicherte der Unfallversicherung Bund und Bahn pro Person das 2,3-fache der Bezugsgröße West. Für

  • 2025 lag diese bei 103.362 Euro,
  • 2024 lag diese bei 97.566 Euro,
  • 2023 lag diese bei 93.702 Euro,
  • 2022 lag diese bei 90.804 Euro,
  • 2021 lag diese bei 90.804 Euro,
  • 2020 lag diese bei 87.906 Euro und
  • 2019 lag diese bei 85.974 Euro.

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen gelten nicht als Arbeitsentgelt. Ist ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beitrag zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung.

Betriebsnummer der UVB

490 059 02 (Bereich Bahn)
281 432 38 (Bereich Bund)

Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit allen Informationen und wichtigen Terminen zum UV-Meldeverfahren können Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Broschüre herunterladen.

Benötigen Sie Hilfe beim Stammdatenabruf oder beim Erstellen des digitalen Lohnnachweises? Nutzen Sie zur Unterstützung das Self Service-Portal der DGUV.

Beitragsumlage

Die Mittel der gesetzlichen Unfallversicherung im Zuständigkeitsbereich gemäß § 125 Abs. 2 SGB VII werden im Wesentlichen durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Die Versicherten haben im Gegensatz zur Kranken- und Rentenversicherung keine Anteile zur Unfallversicherung zu tragen. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die Unfallversicherungsträger – so auch die UVB im Zuständigkeitsbereich Bahn – mit der Beitragsumlage Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen und zugelassenen Aufgaben (insbesondere in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung) finanzieren und die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Betriebsmittel und Rücklagen bilden kann.

Die Beitragslast ist durch das Umlagesoll vorgegeben. Entgelt und Gefahrklasse sind Faktoren, nach denen die Beitragshöhe bestimmt wird. Das gezahlte Arbeitsentgelt wird im Regelfall bei den versicherten Unternehmen ermittelt. 

 

Hinsichtlich der versicherten Rehabilitanden der Bahn-Betriebskrankenkasse wird unter Berücksichtigung der Rehabilitationsdauer sowie der Bezugsgrößen nach § 18 Sozialgesetzbuch IV ein „fiktives Arbeitsentgelt“ ermittelt. Aus dem bekannten Umlagesoll, dem ermittelten Arbeitsentgelt und den vorgesehenen Faktoren wird der zu erhebende Beitrag in mehreren Schritten errechnet: 

Berechnung der Beitragseinheiten

Arbeitsentgelte des Unternehmers × Gefahrklasse des Unternehmens = Beitragseinheiten 

Die Summe der Beitragseinheiten aller Unternehmen bildet die Gesamtbeitragseinheiten. 

Berechnung des Beitragsfußes

Umlagesoll × 1000 / Gesamtbeitragseinheiten = Beitragsfuß
 

Der Beitragsfuß ist der Betrag, der auf eine Beitragseinheit entfällt.

Berechnung des Beitrags

Arbeitsentgelte × Gefahrklasse × Beitragsfuß / 1000  = Beitrag

Einzelbetrag des des einzelnen Unternehmens. 

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