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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.uv-bund-bahn.de veröffentlichte Website der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von psn media GmbH & Co. KG im Mai 2026 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Es sind Schriftgrafiken vorhanden.
  • Verlinkungen auf PDF-Dokumente übermitteln nicht das Dateiformat.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Begründung

Die Unfallversicherung Bund und Bahn arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 18.05.2026 erstellt.

Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns gern eine E-Mail an  senden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Unfallversicherung Bund und Bahn
26380 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
Fax: 04421 407-4070

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Informationen in Leichter Sprache

Wir erklären in Leichter Sprache:
Was auf unseren Seiten steht.
Und wie Sie Inhalte finden.

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Informationen in Gebärdensprache

Informationen zu dieser Webseite stellen wir Ihnen mit Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung. Wir erklären Ihnen die Aufgaben der UVB, den Inhalt und die Navigation unserer Webseite.

Informationen in DGS