Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie als Unternehmen Ihre Mitgliedschaft bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach und belegen die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung.

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Kontakt
Michaela Stöhr
069 47863-2684
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