Bekanntmachung: Außerkraftsetzung Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“
Die Vertreterversammlung der UVB hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2025 in Berlin die Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ vom Januar 2002, gültig ab 1. Oktober 2002, außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 27. März 2026 (AZ: D6.30112/3#14) genehmigt.
Ergänzung
Am 18. November 2016 ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV) im Bundesgesetzblatt (BGBL. I, S. 2531) verkündet worden und am 19. November 2016 in Kraft getreten. Um die Anforderungen der Verordnung zu ergänzen und zu konkretisieren, wurden drei Technische Regeln erarbeitet: Die TREMF-NF für den Niederfrequenzbereich, die TREMF-HF für den Hochfrequenzbereich und die TREMF-MR für Magnetresonanzverfahren. Alle drei Technischen Regeln sind mittlerweile finalisiert und wurden im Januar 2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gemacht. Die staatlichen Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen mit Bezug zur Exposition durch elektromagnetische Felder sind somit vollständig und praktisch anwendbar.
Mit Inkrafttreten der staatlichen Arbeitsschutzregelung zu EMF und der Veröffentlichung dieser drei Technischen Regeln war zur Vermeidung von Doppelregelungen nunmehr eine Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift „Elektromagnetische Felder“ geboten. Darum hat die UVB die Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (DGUV Vorschrift 16) außer Kraft gesetzt.