DasBetriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)istinvielenBetriebenbereitsetabliert. TrotzdemstellensichinderPraxisoftFragen: Wasgehörtdazu,wiefunktioniertes,undwelche Herausforderungengibtes?DieserArtikelgibt einenÜberblick. VONBJÖRN WEGNER UND KATHRIN KESSEL,REFERAT PSYCHOLOGIEUNDGESUNDHEITSMANAGEMENT W enn Beschäftigte krank- heitsbedingt ausfallen, fehlen sie nicht nur mit ihrer Arbeitskraft und ihrem Wis- sen, sondern auch als Teil des Teams. Um Krankheiten vorzubeu- gen, sind präventive Angebote im Betrieb unverzichtbar – sie fördern die Gesundheit der Mitarbeitenden und unterstützen die Rückkehr nach längeren Erkrankungen. Bereits seit 2004 sind Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber durch das BEM verpflichtet, Beschäftigte nach längerer Krankheit bei der Rückkehr zu unterstützen. Ziel ist es, die Ar- beitsfähigkeit wiederherzustellen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vor- zubeugen und den Arbeitsplatz zu sichern. Dabei gilt: Das BEM ist vertraulich und die Teilnahme frei- willig. Mit dem Bundesteilhabegesetz wur- de das BEM 2018 in § 167 Abs. 2 SGB IX aufgenommen. Es verpflichtet Betriebe, Mitarbeitenden, die inner- halb zwölf zurückliegender Monate länger als sechs Wochen arbeitsun- fähig abwesend waren, ein BEM an- zubieten. Der Prozess ist gemeinschaftlich und offen: Arbeitgebende und Be- troffene arbeiten zusammen, oft un- terstützt durch interne oder externe Partner wie Betriebsärztinnen, Be- triebsräte oder andere Fachstellen. Seit 2021 können Betroffene zudem eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuziehen – etwa aus dem Freun- des- oder Familienkreis. Arbeit- geber müssen darauf hinweisen; andernfalls gilt das BEM als fehler- haft durchgeführt. Was in der Praxis zählt: Wie gewin- nen Betroffene Vertrauen? Welche Themen sind besonders häufig? Und welche Maßnahmen helfen nach- haltig? Dazu haben wir mit Andreas Riedel, Referatsleiter Betriebliches Gesundheitsmanagement und Sozi- ale Angelegenheiten bei der UVB, gesprochen. Andreas Riedel, Referatsleiter Betriebliches Gesund- heitsmanagement und Soziale Angelegenheiten bei der UVB Herr Riedel, was ist entscheidend, damit das BEM gut angenommen wird? Das BEM muss positiv wahrgenom- men werden. Dafür ist es wichtig, dass die Ansprechpersonen im Integrationsteam gut ausgebildet, bekannt und anerkannt sind. Auch die Vorgesetzten sollten Vertrauen in das BEM haben und idealer- weise positive Erfahrungen teilen. B V U , u t r e m o t / k c o t S e b o d A : s o t o F WISSEN Erfolgreiche Fälle können – anonym und datenschutzkonform – in inter- nen Berichten aufgegriffen wer- den. Zusätzlich sind regelmäßige Infoveranstaltungen für neue Mitar- beitende sinnvoll, um frühzeitig Transparenz zu schaffen. Welche Themen stehen im BEM besonders im Fokus? Früher lag der Schwerpunkt auf ergonomischen Anpassungen, etwa bei Stühlen oder Arbeitsplätzen, nach Erkrankungen des Bewegungs- apparats. Dank elektrisch höhen- verstellbarer Schreibtische hat sich dies deutlich reduziert. Aktuell ist der Anstieg von Fällen mit psychi- schen Belastungsfolgen heraus- fordernd. Diese sind seltener, aber komplexer, und dauern oft ein bis eineinhalb Jahre. Welche typischen Maßnahmen werden im BEM umgesetzt? Zu den häufigsten Maßnahmen gehören stufenweise Wiederein- gliederungen nach dem Hambur- ger Modell, ergonomische Anpas- sungen und die Anpassung von Tätigkeitsprofilen bei psychischen Belastungserkrankungen. Haben sich die Anforderungen an BEMBeauftragte seit der Corona krise verändert? Ja, die Pandemie hat die Arbeits- welt verändert. Flexible Arbeits- zeiten und Homeoffice haben dazu geführt, dass sich weniger Mitar- beitende ehrenamtlich, etwa im Integrationsteam, engagieren. Zu- dem stellt die Wiedereingliederung in Präsenz eine Herausforderung dar, wenn Beschäftigte weiterhin be- vorzugt von zu Hause aus arbeiten. Werden Vertrauenspersonen häufig in den BEMProzess einbezogen? Nur selten. Gelegentlich binden Mitarbeitende Personalräte, Gleich- stellungs- oder Schwerbehinderten- vertretungen sowie externe Be- ratungen oder Angehörige in den Prozess mit ein. UVB.dialog 1|2025 19