a m e h t l e t i T Was kann ich tun? In der Welt der Arbeitssicherheit gibt es schon seit vielen Jahren ein ge- meinsames Ziel aller Beteiligten: die sogenannte Vision Zero – eine Welt ohne schwere oder tödliche Arbeitsunfälle. Diese Strategie geht davon aus, dass Menschen Fehler machen und weiterhin Fehler machen werden. Diese Fehler dürfen aber nicht mit einer schweren oder tödlichen Ver- letzung bestraft werden. F ür die Verkehrssicherheit bedeutet das, dass das Verkehrssystem, die Verkehrswege, die Verkehrsregeln und die Rahmenbedingungen für die Verkehrsteilnahme so gestaltet sind, dass die Unversehrtheit des Menschen an erster Stelle steht. „Keiner kommt um. Alle kommen an.“ Dieses Motto der Vi- sion Zero ist für Aufsichtsperson Bodo Plechata bei seinen Beratungen wichtig: „Verkehr ist überall, und wir möchten unsere versicherten Unternehmen und Betriebe bestmöglich dabei unterstützen, eigene Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn es erst einmal kleine Schritte sind.“ Das ist auch im Sinne der gesetzli- chen Unfallversicherung: Nicht nur, dass es unser gesetzlicher Auftrag ist, dafür zu sorgen, dass alle Menschen sicher und gesund arbeiten können – auch sind die Behandlungskosten bei Verkehrsun- fällen deutlich höher als bei vielen ande- ren Arbeitsunfällen. „Die Kosten für einen Wegeunfall sind etwa doppelt so hoch wie bei einem klassischen Arbeits- unfall, weil die Verletzungen oft sehr viel schwerer sind“, berichtet Plechata. „Die- se Kosten werden natürlich über die Um- lagebeiträge auch an die Unternehmen und Betriebe weitergegeben.“ Es liegt daher noch einmal mehr in unser aller Interesse, Unfälle zu vermeiden und Rahmenbedingungen zu schaffen, die für möglichst wenige Unfälle sorgen. Verkehrssicherheit betrifft dabei nicht nur den Arbeitsweg, sondern auch die Verkehrswege auf Betriebsgeländen, die Übergänge vom Betriebsgelände zu Stra- ßenverkehrswegen und die Dienstfahrrä- der oder andere Fahrzeuge, die auf dem Gelände und für Botengänge genutzt wer- den. „Es sollte alles entsprechend geschult werden“, rät Plechata. „Zusätzlich müssen Fahrzeuge, die auf dem Gelände genutzt werden, auch den Vorgaben der DGUV- Vorschrift ,Fahrzeuge‘ entsprechen.“ Sichere Fahrräder Ein einfaches Beispiel, den ersten Schritt zu tun, zeigt die DB Cargo AG an ihrem Standort in Seddin im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Dort werden für Wagenmeister und Rangierbegleiter Betriebsfahrrä- der zur Verfügung gestellt, um lange Wege auf der Zugbildungsanlage zurückzulegen. „Es ist ein frei- williges Angebot“, erklärt die am Standort tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). „Die Zeiten sind so geplant, dass die Kollegen auch zu Fuß gehen können. Aber sie dürfen eben auch das Fahrrad nehmen.“ Und damit diese Fahrradnutzung sicher ist, wurden einige Vorkehrungen getroffen: Auf dem Gelände wurden Verkehrswege festgelegt, auf denen gefahren werden darf. „Bestimmte Wege sind natürlich nicht erlaubt, die Rangiererwege zwischen den Gleisen zum Beispiel“, erklärt die FaSi. Zusätzlich werden die Fahrräder regelmäßig von einer nahe gelegenen Integrationswerkstatt für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen geprüft, gewartet und repariert. „Man muss sich ja darauf verlassen können, dass die Räder verkehrssicher sind“, sagt der Fachmann. 2018 wurde am Standort Seddin gemeinsam mit der UVB und dem DVR zudem erstmals ein Fahrrad- Fahrsicherheitstraining durchgeführt, um Kompe- tenzen zu schulen und für Gefahren zu sensibili- sieren. Natürlich durften alle interessierten Kolleg- innen und Kollegen des Standortes daran teilnehmen. Mehr Informationen zu Fahrsicherheitstrainings finden Sie auf Seite 10. 8 UVB.dialog 3 | 2022