Ihre Frage, unsere Antwort ? … „Ab welcher Absturzhöhe müssen spätestens Schutz vor- richtungen erstellt werden?“ Die UVB antwortet: Grundsätzlich sind Arbeitsplätze und Verkehrswege so ein- zurichten, dass Absturzgefährdungen für Personen vermieden werden. Dabei müssen Arbeitsplätze, Verkehrswege, freiliegende Treppenläufe, Treppenabsät- ze und Wandöffnungen bereits ab einer Höhe von einem Meter gesichert wer- den. Lediglich auf Baustellen gibt es Ausnahmen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zudem die Beschaffenheit der tiefer gelegenen Fläche zu berücksichtigen, wie Flüssigkeiten (ertrinken, verätzen), Schüttgüter (versinken), Beton oder Treppen (harter Aufschlag) und Gegenstän- de oder Maschinen. Daher kann es notwendig sein, bereits bei sehr geringen Höhen Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu ergreifen. Insbesondere bei Ar- beitsplätzen oder Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, sind bereits ab null Metern Höhe Maßnahmen gegen Absturz erforderlich. Dabei sind technische Schutzvorrichtungen, die einen Absturz verhindern, organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen vorzuziehen. Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie uns an dialog@uv-bund-bahn.de Impressum UVB.dialog: Magazin der Unfallversicherung Bund und Bahn Herausgeber: Unfallversicherung Bund und Bahn Redaktion: Jonas Katzenberger (V. i. S. d. P.); Juliane Gorke (Kommunikation); Peter Heinen (Selbstverwaltung und Recht); Jan Hetmeier (Arbeitsschutz und Prävention); Annette Wagner (Unfallversicherung) Kontakt zur Redaktion: Unfallversicherung Bund und Bahn, Redaktion UVB.dialog, Weserstraße 47, 26382 Wilhelms haven, Telefon 04421 407-4007, Fax 04421 407-4070, E -Mail dialog@uv-bund-bahn.de Verlag und Produktion: muehlhausmoers corporate communications gmbh, muehlhausmoers.com Projektleitung: Kseniia Zaichenko, Art-Direktion: Sabine Schiemann Druck: Senefelder Misset B.V., Mercuriusstraat 35, 7006 RK Doetinchem Erscheinungstermin: Jeweils in der Mitte eines Quartals (Februar, Mai, August, November) Bezug: Die Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. In unserem Magazin bevorzugen wir geschlechts- neutrale Formulierungen. Wo dies aus Gründen der Les barkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen. 3 | 2020 UVB.dialog Kurz vor Schluss Aus unserem Mediencenter DGUV Information 206-009 Suchtprävention in der Arbeitswelt Das Thema „Sucht" stellt in der Arbeitswelt ein häufiges und ernstzunehmendes Problem dar. Ziel der neuen DGUV Information ist es, Verant- wortliche in Unternehmen beim Umgang mit dem Thema Suchtmittel am Arbeitsplatz zu unterstützen. DGUV Information 210-001 Beförderung von Flüssiggas mit Fahr- zeugen auf der Straße Diese DGUV Information fasst das geltende Regelwerk über die Beförderung von Flüssig- gasflaschen, Druckgaspackungen und Gas - pa tronen zu Betrieben, Baustellen und anderen Einsatzorten zusammen und stellt damit eine Hilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung dar. DGUV Information 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeits- bühnen Bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Diese DGUV Information soll helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten, zu prüfen und zu betreiben. Diese und weitere Medien finden Sie auf uv-bund-bahn.de/mediencenter 23 r e g n ä S n a i r o l F n o i t a r t s u l l I Suchtprävention in der ArbeitsweltHandlungsempfehlungenNovember 2019 DGUV Information 206-009206-009DGUV Information 210-001Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der StraßeFebruar 2020210-001Januar 2020DGUV Information 208-019208-019Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen