Arbeiten Die Gefährdungen kennen Auch beim Fußschutz bildet die Gefährdungs- beurteilung die Voraussetzung, um wirksame und betriebsbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Sicherheitsbeauftragte sollten die Gefähr- dungsbeurteilung kennen. „Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass sie bei der Durchführung eingebun- den werden. Dann können sie ihre fachlichen und betrieblichen Erfahrungen einfließen lassen“, so Vogt. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Fuß- schutz getragen werden muss, so hat dieser gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. „Zum Beispiel dürfen Unternehmen ausschließlich Sicherheits- schuhe bereitstellen, die mit einer CE-Kennzeich- nung versehen sind“, erläutert Vogt. PSA ist nicht freiwillig Wenn die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass Fußschutz vorzuschreiben ist, so ist das für die Beschäftigten verpflichtend. Wie immer bei der PSA gilt: Wenn Sicherheitsbeauftragte fest- stellen, dass der Fußschutz nicht ordnungsgemäß benutzt wird, sollten sie ihre Kolleginnen und Kolle- gen direkt ansprechen. Viele Sicherheitsbeauftragte haben sehr große Praxiserfahrung und kennen die Gefahren bei den einzelnen Tätigkeiten in ihrer Ar- beitsumgebung aus dem Effeff. Drückt der Schuh etwa? Ganz unabhängig von der Schutzkategorie ist es wichtig, dass die Arbeitsschuhe richtig sitzen und fest verschnürt sind. Die Verwendung anderer als vom Hersteller angebotener Einlagen ist übrigens untersagt. Das gilt prinzipiell auch für orthopädi- sche Einlagen: Für sie muss eine Konformitätser- klärung des Herstellers vorliegen. Und nicht zuletzt müssen die Schuhe gereinigt, gepflegt und ord- nungsgemäß aufbewahrt werden. Wo müssen Sicherheits- oder Berufsschuhe getragen werden? Typische Tätigkeiten, die das Tragen von Sicherheitsschuhen mit einer 200-Joule-Kappe erfordern, sind Bauarbeiten, Elektro arbeiten, Fertigteilherstellung, die Teigverarbeitung in Bäckereien und Konditoreien oder die Holz- und Metallverarbei- tung. Eine ausführliche Beispielsammlung von Tätigkeiten, bei denen Fußschutz in Form von Sicherheitsschuhen oder Berufsschuhen notwendig ist, hat die DGUV zusammengestellt. Die Liste dient als Orientierungshilfe. Sie ersetzt nicht die G efährdungsbeurteilung im Betrieb. Beispielsammlung: Fußschutz für ausgewählte Tätigkeiten dguv.de 17 Dass bei der Arbeit ein geeigneter Fußschutz unabdingbar ist, zeigen die Zahlen aus der DGUV Publikation „Arbeitsunfallgeschehen 2017“: Im Berichtsjahr gab es 780.524 meldepflich- tige Arbeitsunfälle. In 138.975 Fällen wurden Fuß oder Knöchel verletzt. Viele Verletzungen lassen sich durch den Einsatz des richtigen Fußschutzes verhin- dern. Es ist wichtig, dass dieser vom Betrieb gestellt und von den Beschäftigten auch angewandt wird. Allerdings sind Arbeitsschuhe nicht gleich Arbeits- schuhe. Je nach Branche müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Unzählige Modelle und Varianten sind auf dem Markt. Es gilt, den für die jeweilige Arbeitssituation geeigneten Schuh zu fin- den. Sicherheitsbeauftragte können die Anschaf- fung anregen und Kolleginnen und Kollegen moti- vieren, den Fußschutz zu tragen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe Der Fußschutz ist Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). „Wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist, die durch Stoßen, Einklemmen, um- fallende, herabfallende, abrollende oder spitze Ge- genstände sowie durch heiße oder ätzende Flüssig- keiten entstehen können, ist Fußschutz zu tragen“, erklärt Andreas Vogt, Leiter des DGUV-Sachgebiets „Fußschutz“. Die jeweils geeigneten Schuhe verhin- dern mechanisch, chemisch, elektrisch und ther- misch bewirkte Verletzungen. Je nach Einsatzgebiet und benötigter Schutzwirkung gibt es drei Arten: 1. Sicherheitsschuhe sind mit Zehenkappen für hohe Belastungen ausgestattet, deren Schutzwir- kung mit einer Prüfenergie von 200 Joule getestet wurde. Das entspricht einer Belastung von 20 Kilo- gramm aus einer Fallhöhe von einem Meter. Einsatz- beispiele finden sich im Infokasten rechts. 2. Schutzschuhe besitzen ebenfalls Zehenkap- pen, die jedoch auf geringere Belastungen ausgelegt sind als bei Sicherheitsschuhen. „Schutzschuhe spielen in Deutschland kaum noch eine Rolle“, so Vogt. 3. Berufsschuhe schließlich haben keine Zehen- kappen, verfügen aber über eine Rutschhemmung, wie auch Sicherheitsschuhe. Sicherheits- und Berufsschuhe sind in verschie- dene Kategorien eingeteilt, die jeweils bestimmte Grund- und Zusatzanforderungen beinhalten. Eine Übersicht gibt es auf der Website der DGUV. 2 | 2020 UVB.dialog g i e r B s u k r a M o t o F