In Abstimmung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Empfehlung, an keiner Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung teilzunehmen, nach aktuellem Stand nicht verlängert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Länder und der regionalen Behörden in Bezug auf die Corona-Pandemie sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS sind zu beachten.